Bauherr + Investor

Energieeffizienz ist nur die halbe Miete

Seit Jahren befassen sich Bauwirtschaft, Planer und Bauunternehmen mit Fragen der Nachhaltigkeit. Gegenwärtige Schwerpunkte nachhaltigen Bauens sind Energieeffizienz und Reduktion des CO2-Ausstosses. Mit der EnEV 2009 werden die Anstrengungen, unsere Ressourcen zu schonen und Energie einzusparen, nochmals verstärkt. Für unsere Umwelt, für das Ökosystem ist es höchste Zeit, dass der Gesetzgeber so handelt.

Wie sieht es jedoch mit dem Schutz des Individuums aus? Denn was nützt ein energieeffizientes Gebäude, wenn Ausgasungen von Giftstoffen (die ganz ökologischen Ursprungs sein können) die Gesundheit der Bewohner und Benutzer schädigen?

Die Weimarer Republik gestand in der Verfassung von 1919 im Artikel 155 das Recht zu  ..."jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kinderreichen, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftsheimstätte zu sichern."

Davon kann 90 Jahre später nicht die Rede sein. Die zunehmende Luftdichtigkeit der neugebauten oder energetisch sanierten Gebäude führt zu einer geringen Luftwechselrate, die in Kombination mit der Vielzahl von Schadstoffen in Bauprodukten zu mehr und mehr Beschwerden bei Bewohnern und Nutzern führen.

Betrachtet man die Flächen, die Baustoffe in einem Gebäude bilden, wird deutlich, dass allein in einem Einfamilienhaus hunderte von Quadratmetern beschichtet sind und dies nicht ohne Wirkung auf die sich zwischen diesen Flächen aufhaltenden Personen bleiben kann.


Keine Regelungen für die Innenraumluft?

Während für die Aussenluft bei erhöhten Ozonwerten, Kohlenmonoxid- oder Feinstaubbelastung Alarmpläne in Kraft treten, gibt es für die Innenraumluft nur am Arbeitsplatz gesetzliche Regelungen. 

Dennoch ist die durch Baustoffe und ihre Verarbeitung beeinflusste Qualität der Innenraumluft kein rechtsfreier Raum. Auch für diesen Bereich setzen Behörden einen gerichtsrelevanten Rahmen. 

Meist ist, wenn es z.B. wegen Geruchsbelästigungen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, der Schaden für alle Beteiligten schon zu groß. Die Bewohner haben vielleicht gesundheitliche Beeinträchtigungen, mindestens aber Nutzungsausfall, die beteiligten Bauunternehmen müssen Nachbesserung und/ oder Schadensersatz leisten.


Wege aus der Falle

Wir empfehlen Baufamilien und Investoren, vor Baubeginn Qualitätskriterien für den individuellen Lebens- oder Arbeitsraum zu definieren und vertraglich festzuschreiben.  Dann kann nach Bauabschluss eine Überprüfung der Qualitätskriterien durch ein unabhängiges Institut erfolgen. Damit haben alle Beteiligten ein quantifizierbares und juristisch durchsetzbares Instrument an der Hand.


 

 

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